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Statutenänderung im Handelsregister


In den Statuten einer AG oder GmbH ist die Funktionsweise der Firma definiert. Bei einer Statutenänderung bedarf es der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar (Urkundsperson). In den Statuten sind grundlegene Merkmale der Firma festgehalten wie beispielsweise der Firmenname, der Zweck, Sitz, Aktienkapital, Stammkapital. Ebenso werden Rechte und Pflichten der Gesellschafter resp. der Aktionäre und die Organisation der Gesellschaft festgehalten. Die Statuten ändern - was tun? Hier können Sie die gewünschten Änderungen sicher und schnell online durchführen. Starten Sie einfach unsere Online Lösung und geben Sie die Daten Ihrer Firma ein. In der nächsten Maske können Sie ihre Änderungen eingeben und Sie sehen sofort die Kosten für die Änderung, danach müssen Sie nur noch ihre Änderungen speichern und bezahlen. Sämtliche administrativen Arbeiten übernehmen wir für Sie!


Statutenänderung im Handelsregister - braucht es einen Notar?

Eine Statutenänderung benötigt eine Beurkundung durch einen Notar.

Was wird in den Statuten einer GmbH oder AG festgehalten?

Die Statuten umfassen u.a folgende Punkte:

- Firmenname
- Sitz der Gesellschaft
- Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Stammkapitals resp. Aktienkapitals
- Liberierung des Kapitals

ONLINE LÖSUNG STARTEN


Weshalb sind wir der richtige Partner für Sie?

Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf Handelsregisteränderungen. Wir wissen genau, wo Fehler gemacht werden können und auf was man achten muss. Ausserdem stehen wir falls gewünscht mir einer breiten Dienstleistungspalette rund um Treuhand zu Ihren Diensten.

Was kostet der Service?

Berechnen Sie die Kosten ganz einfach und unverbindlich in unserer Online Lösung und lassen Sie sich von unseren Top Preisen überzeugen

Und so einfach ändern Sie Ihren Eintrag in 3 kurzen Schritten:

Starten Sie hier die Online Lösung und folgen Sie den Anweisungen:

  • 1. Firma im Suchfeld eingeben
  • 2. direkt im Browser die Änderungen eintragen
  • 3. Kontaktdaten eingeben und bezahlen - Fertig
Nach dem erfolgreichen Bezahlvorgang erhalten Sie eine Bestätigungsmail von uns und unser Team beginnt umgehend mit den administrativen Arbeiten.

Wie einfach eine Änderung geht, sehen Sie hier in unserem Video:



Ohne Notar kann man jeweils folgenden Handelsregister Eintrag ändern

  • Eintragen von neuen Person(en)
  • Eingetragene Person(en) ändern
  • Eingetragene Person(en) löschen
  • Stammanteile übertagen
  • Firmenadresse ändern
    (sofern die politische Gemeinde nicht ändert)

Mit Notar müssen diese Handelsregister Einträge geändert werden

  • Statutenänderung
  • Firmenname ändern
  • Firmensitz in eine neue politische Gemeinde verlegen
  • Übersetzungen der Rechtsformzusatz GmbH oder AG
  • Zweckänderung
  • Revisionsstelle wählen resp. abwählen