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Zweckänderung AG / GmbH im Handelsregister


Ändert sich der Zweck Ihrer Gesellschaft, muss dies im Handelsregister eingetragen werden. Sie wollen bei Ihrer AG oder GmbH eine Erweiterung ihres Tätigkeigkeitsfeldes durchführen oder möchten einen bisher eingetragenen Bereich des Zwecks löschen? Starten Sie einfach unsere Online Lösung und geben Sie die Daten Ihrer Firma ein. In der nächsten Maske können Sie ihre Änderungen eingeben und Sie sehen sofort die Kosten für die Änderung, danach müssen Sie nur noch ihre Änderungen speichern und bezahlen. Sämtliche administrativen Arbeiten übernehmen wir für Sie!


Der Zweck der Firma ändert - braucht es einen Notar?

Ja, es braucht einen Notar um eine Zweckänderung durchführen zu können. Sie wollen den Zweck der Gesellschaft ändern, dann braucht es eine Statutenänderung und es muss eine öffentliche Urkunde durch einen Notar erstellt werden.


ONLINE LÖSUNG STARTEN


Weshalb sind wir der richtige Partner für Sie?

Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf Handelsregisteränderungen. Wir wissen genau, wo Fehler gemacht werden können und auf was man achten muss. Ausserdem stehen wir falls gewünscht mir einer breiten Dienstleistungspalette rund um Treuhand zu Ihren Diensten.

Was kostet der Service?

Berechnen Sie die Kosten ganz einfach und unverbindlich in unserer Online Lösung und lassen Sie sich von unseren Top Preisen überzeugen

Und so einfach ändern Sie Ihren Eintrag in 3 kurzen Schritten:

Starten Sie hier die Online Lösung und folgen Sie den Anweisungen:

  • 1. Firma im Suchfeld eingeben
  • 2. direkt im Browser die Änderungen eintragen
  • 3. Kontaktdaten eingeben und bezahlen - Fertig
Nach dem erfolgreichen Bezahlvorgang erhalten Sie eine Bestätigungsmail von uns und unser Team beginnt umgehend mit den administrativen Arbeiten.

Wie einfach eine Änderung geht, sehen Sie hier in unserem Video:



Ohne Notar kann man jeweils folgenden Handelsregister Eintrag ändern

  • Eintragen von neuen Person(en)
  • Eingetragene Person(en) ändern
  • Eingetragene Person(en) löschen
  • Stammanteile übertagen
  • Firmenadresse ändern
    (sofern die politische Gemeinde nicht ändert)

Mit Notar müssen diese Handelsregister Einträge geändert werden

  • Statutenänderung
  • Firmenname ändern
  • Firmensitz in eine neue politische Gemeinde verlegen
  • Übersetzungen der Rechtsformzusatz GmbH oder AG
  • Zweckänderung
  • Revisionsstelle wählen resp. abwählen