Repräsentative
Geschäftsadresse


FinanceStrat GmbH

Schweizer Domiziladressen
an Top Lage


Mit einer clever gewählten Domiziladresse können Sie einiges an Steuern sparen. Wir bieten Ihnen in verschiedenen Kantonen der Schweiz solche Geschäftsadressen an.

Neben dem steuertechnischen Vorteil der Domiziladressen können Sie auch von unserem Büroservice profitieren, wir machen für Sie z.B. die Postweiterleitung und Telefonservice. Fragen Sie uns bei Ihrer Anfrage danach.


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Eine gute Domiziladresse hat aber auch noch einen weiteren Vorteil. Sie hinterlassen bei Ihren Geschäftspartnern einen bleibenden Eindruck, denn das Image einer aussagekräftigen Domiziladresse hat im Geschäftsleben einen sehr hohen Stellenwert.


Domizilvorschriften in der Schweiz

Domiziladressen sind ein wichtiges Aushängeschild für Ihr Unternehmen. Allerdings ist diese Adresse auch mit einigen Vorschriften versehen. Ein Teil unserer Serviceleistungen ist die Eintragung aller relevanten Fakten in das Handelsregister. Die benötigten Daten dafür sind die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und natürlich dem Ortsnamen. Die Domiziladresse ist die Anschrift, unter der Ihr Unternehmen erreicht werden kann.

Für den Gesetzgeber ist es wichtig, ob es sich dabei um ein eigenes Büro oder nur um eine Anschrift handelt. Als Büro werden Räumlichkeiten verstanden, über die Sie als juristische Person verfügen können und die den Mittelpunkt Ihrer organisatorischen Tätigkeit bilden. Wichtig ist ausserdem, dass unter der angegebenen Anschrift das Zustellen von Mitteilungen jeder Art möglich ist. Eine Postadresse ist damit im gesetzlichen Sinn keine Anschrift Ihres Unternehmens.


Eintrag in das Handelsregister

Sie können Ihr Geschäft auch betreiben, wenn Sie kein eigenes Büro zur Verfügung haben. Dieser Tatbestand muss aber im Handelsregister eingetragen werden. Im Handelsregister muss ausserdem festgehalten werden, bei welchem Domizilhalter sich das Rechtsdomizil befindet. Geregelt ist diese Vorschrift im Art. 117 Abs. 3 HregV. Domizilhalter können nicht nur natürliche Personen sein, sondern auch juristische Personen.

Wichtig ist, dass der Domizilhalter schon bei der Eintragung in das Handelsregister bestätigt, dass Sie dem eingetragenen Unternehmen das Rechtsdomizil gewährt. Sollten Sie sich dazu entschliessen, Ihren Sitz zu verlegen, muss das ebenfalls eingetragen werden. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen zu diesem Sachverhalt gern Auskunft oder erledigen die Eintragungen für Sie.