Wir übernehmen Ihre Geschäftsführung


FinanceStrat GmbH

Verwaltungsrats-
mandate / Geschäftsführung in der Schweiz


Der Gesetzgeber sieht vor, dass jede Aktiengesellschaft in der Schweiz einen Verwaltungsrat benötigt und jede GmbH einen Geschäftsführer. Bei beiden Rechtsformen muss mindestens 1 Person des Verwaltungsrats resp. der Geschäftsführung den Wohnsitz in der Schweiz haben.


Wir von der FinanceStrat GmbH oder einer unserer Kooperationspartner übernehmen auf Ihren Wunsch den Verwaltungsrat/ die Geschäftsführung Ihrer Firma, bringen das gesammelte Know-How ein und verhelfen Ihnen zum Erfolg!


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Verwaltungsratsmandate und Geschäftsführung in der Schweiz

Es gibt zahlreiche Gründe, die dazu führen können, dass die Geschäftsführung oder das Verwaltungsratsmandat an uns übertragen wird. Sei es wegen der Anonymität, der fehlenden Zeit oder Mangels Fachkenntnissen. Auch für ausländische Firmengründer ist es eine Notwendigkeit, einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz zu benennen, der die Interessen der Gesellschaft wahrnehmen kann.

Wie die Aufgaben genau aussehen, wird in einem Mandatsvertrag geregelt. Der Mandatsträger nimmt zwar Anweisungen und Instruktionen des Auftraggebers an, muss sich dabei allerdings an geltendes Recht und Gesetz halten. Er hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und zu vertreten. Bei seiner Tätigkeit muss der Mandatsträger darauf achten, dass er nichts unternimmt, was der Firma schaden könnte. Bei Konfliktsituationen hat er nicht die Aktionäre, sondern die Gesellschaft als Ganzes zu vertreten.

Auf Wunsch nehmen wir treuhänderische Mandatsaufträge für Sie an oder helfen Ihnen dabei, Mandatsverträge aufzustellen. Ebenfalls tragen wir den neuen Geschäftsführer im Handelsregister ein.



Wir sind der richtige Partner für Sie, denn

Wir haben ein grosses Netzwerk an kompetenten Personen, die das Mandat professionell übernehmen und Ihnen das gesamte Know-How weitergeben, das sich in vielen Jahren angesammelt hat. Diskretion und die Wahrung der Vertraulichkeit und die persönliche Zusammenarbeit ist für uns bei der Übernahme eines Verwaltungsratsmandates resp. Geschäftsführermandates oberste Priorität!