Umwandlung
Inhaberaktien in Namenaktien


Seit dem 1. November 2019 gibt es in der Schweiz ein neues Gesetz zu den Inhaberaktien. Diese Variante soll weitestgehend abgeschafft werden. Laut OECD und der EU sind Schweizer Inhaberaktien problematisch, weil die Aktionäre anonym sind und sie die Aktien zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung verwenden könnten. Die Abschaffung der Inhaberaktien soll dafür sorgen, dass die Schweiz nicht auf der schwarzen Liste der OECD landet.

Es besteht Handlungsbedarf für Aktionäre von x-tausenden Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien. Nutzen Sie unsere Online-Lösung und beantragen Sie die Umwandlung jetzt gleich.

Update Mai 2021: Die Übergangsfrist zur freiwilligen Aktienumwandlung lief Ende April 2021 ab. Die Handelsregisterämter verhalten sich je nach Kanton anders, wenn es um die Umwandlung ab Mai 2021 geht. Haben Sie ihre Inhaberaktien noch nicht umgewandelt? Fragen Sie uns jetzt an

Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln


Bis am 30. April 2021 war Zeit für die freiwilligen Umwandlung

Unternehmen, die Inhaberaktien ausgegeben haben, mussten im Zeitrahmen von 18 Monaten nicht nur diese Aktien in Namensaktien umwandeln, sondern auch ihre Statuten im Handelsregister ändern. Die Aktiengesellschaften hatten die schwierige Aufgabe, allen Inhaberaktionären eine Aufforderung zukommen zu lassen, um die Aktien in Namensaktien umzuwandeln.

Nächster Termin ist der 01.11.2024

Dann läuft die Verwirk­ungsfrist zur gericht­lichen Eintragung ab und es werden die Aktien nicht gemeldeter Aktionäre als Nichtig erklärt.

Wir bieten Ihnen die einfachste Möglichkeit, ihre Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln.

Es dauert nur wenige Minuten, klicken Sie auf den untenstehenden Button um die sichere Online Lösung zu starten. Wählen Sie danach im Suchfeld Ihre AG aus, indem Sie ihren Firmenamen eingeben und ihre Auswahl bestätigen. Falls Ihre AG im HR mit Inhaberaktien eingetragen ist, erscheint automatisch der Preis von CHF 600.00 für die Umwandlung, (inklusive Notarkosten) Klicken Sie auf weiter und geben ihre Kontaktdaten ein, danach werden Sie zur Bezahlseite geleitet. Nach erfolgreicher Zahlung macht sich unser Team im Hintergrund kurze Zeit später an die notwendigen Arbeiten.

JETZT INHABERAKTIEN IN NAMENSAKTIEN UMWANDELN  

Die Ausnahme bestätigt die Regel - auch beim Wechsel der Inhaberaktien in Namensaktien

Wie immer gibt es auch hier eine Ausnahme von der Regel. Hat das Unternehmen nicht nur Inhaberaktien, sondern auch Aktienpapiere an einer Börse notiert oder die Inhaberaktien als Bucheffekt ausgestattet, dürfen es Inhaberaktien bleiben. Eingetragen werden muss dieser Tatbestand trotzdem im Handelsregister. Inhaberaktionäre sollten sich jetzt bei ihren Unternehmen melden, um die Änderung durchzuführen. Kommen Sie dieser Meldepflicht nicht nach, erlöschen nach fünf Jahren ihre Rechte an den Aktien.