Umwandlung
Inhaberaktien in Namenaktien
Seit dem 1. November 2019 gibt es in der Schweiz ein neues Gesetz zu den Inhaberaktien. Diese Variante soll weitestgehend abgeschafft werden. Laut OECD und der EU sind Schweizer Inhaberaktien problematisch, weil die Aktionäre anonym sind und sie die Aktien zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung verwenden könnten. Die Abschaffung der Inhaberaktien soll dafür sorgen, dass die Schweiz nicht auf der schwarzen Liste der OECD landet.
Es besteht Handlungsbedarf für Aktionäre von x-tausenden Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien. Nutzen Sie unsere Online-Lösung und beantragen Sie die Umwandlung jetzt gleich.
Update Mai 2021: Die Übergangsfrist zur freiwilligen Aktienumwandlung lief Ende April 2021 ab. Die Handelsregisterämter verhalten sich je nach Kanton anders, wenn es um die Umwandlung ab Mai 2021 geht. Haben Sie ihre Inhaberaktien noch nicht umgewandelt? Fragen Sie uns jetzt an